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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Neuhaus am Rennweg an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Neuhaus am Rennweg

Meldeamt Neuhaus am Rennweg - Meldebescheinigung

Neuhaus am Rennweg ist eine Kleinstadt in Thüringen im Landkreis Sonneberg.
Landkreis Sonneberg regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Neuhaus am Rennweg ca. 8778
Neuhaus am Rennweg PLZ 98724 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 03679, 036701
Adresse der Stadtverwaltung: Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg
Website: www.neuhaus-am-rennweg.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg
Hauptstraße 1
98724 Neuhaus am Rennweg

2. Bürgeramt Neuhaus am Rennweg
Hauptstraße 1
98724 Neuhaus am Rennweg

3. Finanzamt Sonneberg
Am Stadtpark 1
96515 Sonneberg

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Neuhaus am Rennweg, Thüringen, Deutschland

1.Geografie: Die Gemeinde Neuhaus am Rennweg liegt im Westen Thüringens und gehört zum Landkreis Gotha. Der Ort liegt im ehemaligen Thüringer Schiefergebirge, zwischen den Ausläufern des Thüringer Waldes und der Rhön.

2.Einwohnerzahl: Die Gemeinde Neuhaus am Rennweg hat ca. 3.716 Einwohner (Stand 2019).

3.Geschichte: Die Siedlung Neuhaus am Rennweg geht auf das 11. Jahrhundert zurück, als an dieser Stelle die Fuggersche Mühle erbaut wurde. Die damalige Burg wurde jedoch schon 1594 wieder abgerissen. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte Neuhaus am Rennweg zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Al